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Promotionskolleg Soziale Professionen und Menschenrechte
Veröffentlicht am Donnerstag 28 Mai @ 21:14:38
Das Promotionskolleg Soziale Professionen und Menschenrechte bietet einen strukturierten Forschungsrahmen für Promotionsvorhaben im Sozial- und Gesundheitswesen. Die KHSB möchte mit der Einrichtung des Promotionskollegs den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und den Forschungsdiskurs zum Thema Menschenrechte innerhalb der Sozialen Professionen vertiefen.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Promotionskolleg ist ein abgeschlossenes erstes Hochschulstudium in einem Studiengang des Sozial- und Gesundheitswesens (FH oder Universität)
Im Rahmen des Promotionskollegs werden Promotionsstipendien an Frauen vergeben.
Das Promotionskolleg startet voraussichtlich zum 01. Januar 2010. Bewerbungen für die Aufnahme als Kollegiat/in sind bis zum 30. September 2009 beim Rektor der KHSB einzureichen.
Ausführliche Informationen zu Idee und Zielen des Promotionskollegs sowie dem inhaltlichen und strukturellen Aufbau, entnehmen Sie bitte dem Konzept zum Promotionskolleg.
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